Tomaten mit Extra: Wie der Zoll auf eine pikante Überraschung stieß!
02.07.2024
Zollhinterziehung stellt eine erhebliche Verletzung der Zoll- und Steuerbestimmungen da.Sie umfasst die illegale Einfuhr oder Ausfuhr von Waren ohne ordnungsgemäße Verzollung, wodurch der Staat um die entsprechenden Steuereinnahmen betrogen wird. Häufig betroffen sind insbesondere Genussmittel wie Zigaretten und Alkohol, da diese hohen Steuern unterliegen. Die Einhaltung der Zollvorschriften ist daher essenziell, um rechtliche Probleme und empfindliche Strafen zu vermeiden.
Aktueller Fall
Der Zoll entdeckte bei einer Kontrolle am Grenzübergang Reitzenhain (Marienberg) ein bulgarisches Fahrzeug, das 7.000 Zigaretten und 20 Liter unversteuerten Alkohol transportierte. Fahrer und Beifahrer gaben an, von Bulgarien über Deutschland in die Niederlande reisen zu wollen. Sie behaupteten, lediglich zehn Stangen Zigaretten (2.000 Stück) und fünf Liter Alkohol für eine Person in den Niederlanden mitzuführen.
Bei der eingehenden Kontrolle des Fahrzeugs stießen die Zöllner in zwei Kartons mit Tomaten und Kopfkissen auf einen doppelten Boden, in dem sich weitere 5.000 Zigaretten mit bulgarischen Steuerzeichen und 20 Liter unversteuerter Alkohol versteckt hielten. Aufgrund des Verdachts auf gewerbliches Verbringen von Zigaretten und Alkohol leiteten die Beamten gegen den Fahrer ein Steuerstrafverfahren wegen Verstößen gegen das Tabaksteuergesetz und das Alkoholsteuergesetz ein.
Die sichergestellten Zigaretten werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Die beiden Männer mussten die entstandenen Steuern in Höhe von etwa 1.400 Euro vor Ort begleichen, bevor sie ihre Fahrt fortsetzen durften.
Rechtliche Bewertung
Zigaretten und Alkohol können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei aus anderen EU-Staaten nach Deutschland verbracht werden:
1. Die Ware muss in dem anderen EU-Staat ordnungsgemäß versteuert worden sein.
2. Sie muss von der Person selbst nach Deutschland befördert werden.
3. Die Ware muss für den Eigenbedarf der Person bestimmt sein (private Zwecke).
Die Richtmengen für den Eigenbedarf betragen 800 Zigaretten und 10 Liter Alkohol. Wird diese Menge überschritten oder die Ware für andere Personen mitgebracht, gilt sie nicht mehr als für den Eigenbedarf bestimmt und muss versteuert werden.
Wenn Sie es mit dem Zoll zu tun haben, sei es wegen einer Kontrolle, einer Einleitung eines Steuerstrafverfahrens oder Fragen zur ordnungsgemäßen Verzollung, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Vertretung in Zollangelegenheiten und Steuerstrafverfahren.
Von Rechtsanwalt Martin Figatowski, LL.M. (Tax)
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