Glücksspiel und Strafbarkeit: Rechtliche Grenzen und Risiken
02.05.2024
Glücksspiel fasziniert die Menschen seit Jahrhunderten. Die Aussicht auf schnellen Gewinn übt einen unbestreitbaren Reiz aus. Doch hinter dem Nervenkitzel verbergen sich Risiken, die nicht nur finanzieller Natur sind. In Deutschland ist die Veranstaltung und Teilnahme an Glücksspielen streng reguliert. Wer gegen diese Regeln verstößt, riskiert ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen.
Aktueller Aufhänger: Durchsuchung in Düsseldorf
Ein aktuelles Beispiel für die konsequente Durchsetzung des Glücksspielrechts ist die Razzia am 3. Mai 2024 in Düsseldorf. Die Polizei überprüfte mehrere Bars und Gaststätten und konzentrierte sich dabei insbesondere auf illegales Glücksspiel. Solche Einsätze zeigen, dass die Behörden aktiv gegen unerlaubte Glücksspielangebote vorgehen, die oft nicht versteuert sind und Verbindungen zur organisierten Kriminalität haben können.
Was ist Glücksspiel nach deutschem Recht?
Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Rechtlich gesehen ist die Grenze zwischen erlaubtem und verbotenem Glücksspiel in Deutschland klar definiert. Laut den §§ 284, 285 und 287 des Strafgesetzbuchs (StGB) ist vor allem die unerlaubte Veranstaltung und Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen strafbewehrt.
Gesetzliche Bestimmungen zu Glücksspielen
Die wichtigsten Vorschriften zum Glücksspiel sind in den §§ 284, 285 und 287 StGB festgehalten. Hier die in der Praxis relevanten Absätze:
§ 284 StGB: Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
- Absatz 1: Eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe droht demjenigen, der ohne erforderliche staatliche Erlaubnis öffentlich Glücksspiele veranstaltet oder entsprechende Einrichtungen bereitstellt.
- Absatz 3: Wer gewerbsmäßig oder als Teil einer Bande handelt, sieht sich mit härteren Strafen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe konfrontiert.
- Absatz 4: Das Werben für öffentliche Glücksspiele wird ebenfalls strafrechtlich verfolgt und kann zu Freiheits- oder Geldstrafen führen.
§ 285 StGB: Teilnahme an einem öffentlichen Glücksspiel
- Wer an einem öffentlichen, unerlaubten Glücksspiel teilnimmt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen bestraft werden.
§ 287 StGB: Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder Ausspielung
- Dieser Paragraph ahndet die unerlaubte Veranstaltung öffentlicher Lotterien oder das Anbieten bzw. Akzeptieren von Spielverträgen hierzu mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe..
Problem: Die "ohne behördliche Genehmigung"
Der zentrale Punkt bei der Strafbarkeit von Glücksspiel ist die behördliche Genehmigung. Gemäß § 284 StGB wird bestraft, wer ohne eine solche Erlaubnis Glücksspiele veranstaltet oder daran beteiligt ist. Hier zeigt sich, dass das Strafrecht letztlich am Gewerberecht hängt. Liegt eine behördliche Erlaubnis zum Betrieb vor, entfällt eine Strafbarkeit.
Relevante Fälle in der Praxis:
In der großen Mehrzahl handelt es sich bei den in der Praxis festgestellten verbotenen Glücksspielen um
– Geldspielgeräte ohne oder mit erloschener behördlicher Zulassung sowie um Geräte, die nachträglich manipuliert wurden,
– Karten-Glücksspiele wie Black-Jack oder Poker,
– internetbasierte Glücksspielplattformen und
– elektronische Spielgeräte, die missbräuchlich eingesetzt, manipuliert oder umprogrammiert wurden. Unter letztere Gruppe fallen sogenannte Fun Games und Fun4Four-Geräte.
Fazit: Warum Sie einen Anwalt konsultieren sollten
Angesichts der Komplexität des Glücksspielrechts und der schwerwiegenden Folgen bei Verstößen ist juristischer Beistand unerlässlich. Zugleich stellen sich neben strafrechtlichen Fragen nach §§ 284, 285 und 287 StGB auch steuerstrafrechtliche Fragen, da regelmäßig Gewinne nicht oder nicht zutreffend gegenüber den Finanzbehörden erklärt werden.
Wer in eine strafrechtliche Auseinandersetzung verwickelt ist, sollte sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Ein erfahrener Anwalt kann nicht nur über Rechte und Pflichten aufklären, sondern auch in strafrechtlichen Verfahren effektiv vertreten. Durch rechtzeitige Beratung können oft negative Konsequenzen vermieden und die besten Lösungen für den Mandanten erreicht werden.
Gerne beraten wir Sie zu dem Rechtskreis.
Von Rechtsanwalt Martin Figatowski, LL.M. (Tax)
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