Einsatz in Grün: Die FKS in Aktion gegen Schwarzarbeit auf der Baustelle
02.05.2024
Einführung
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der deutschen Zollverwaltung spielt eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Diese Institution ist gemäß dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) dafür zuständig, sicherzustellen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre sozialversicherungs-, steuer-, und gewerberechtlichen Pflichten erfüllen.
Definition von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
Schwarzarbeit umfasst nach § 1 SchwarzArbG Tätigkeiten, bei denen:
- Sozialversicherungspflichten nicht erfüllt werden (z.B. keine Meldung an die Sozialversicherungsträger),
- Steuerpflichten vernachlässigt werden (z.B. keine Abführung der Lohnsteuer),
- Gewerberechtliche Pflichten missachtet werden (z.B. fehlende Gewerbeanmeldung oder -erlaubnis).
Illegale Beschäftigung umfasst u.a. die Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung oder das Tätigwerden in zulassungspflichtigen Handwerken ohne Eintragung in die Handwerksrolle.
Aufgaben und Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Die FKS ist befugt, die Einhaltung der oben genannten Pflichten zu überprüfen. Ihre Prüfaufträge umfassen:
- Überwachung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten,
- Prüfung der Steuerpflichterfüllung,
- Kontrolle gewerberechtlicher Anmeldungen.
Darüber hinaus führt die FKS verdachtsunabhängige und anlassbezogene Prüfungen durch, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Besonders im Fokus stehen dabei Branchen wie das Baugewerbe, die Reinigungsbranche sowie Dienstleistungen im Bereich der Paketdienste, die erfahrungsgemäß anfällig für Schwarzarbeit sind.
Vorgehensweise der FKS und des Hauptzollamts
Das Vorgehen der FKS ist systematisch und zielgerichtet:
-
Ermittlung und Prüfung: Die FKS führt sowohl angekündigte als auch unangekündigte Prüfungen durch. Diese können Dokumenteninspektionen, Befragungen und Kontrollen am Arbeitsplatz umfassen.
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Feststellung von Verstößen: Bei Auffinden von Unregelmäßigkeiten werden detaillierte Untersuchungen eingeleitet, die die Grundlage für weitere Maßnahmen bilden.
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Einleitung von Maßnahmen: Abhängig vom Schweregrad des Verstoßes werden straf- oder bußgeldrechtliche Schritte eingeleitet, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und zukünftige Verstöße zu verhindern.
Duldungs- und Mitwirkungspflichten
Unternehmen und Individuen sind verpflichtet, Prüfungen der FKS zu dulden und dabei aktiv mitzuwirken. Sie müssen unter anderem Zugang zu Geschäftsräumen während der Geschäftszeiten gewähren und auf Anforderung Auskünfte und Dokumente bereitstellen.
Strafrechtliche und bußgeldrechtliche Konsequenzen
Verstöße gegen das SchwarzArbG können schwerwiegende Folgen haben:
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Bußgelder: Das Nichterfüllen der Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten kann mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
-
Strafrechtliche Verfolgung: Bei schwerwiegenden Verstößen, wie wiederholter illegaler Beschäftigung oder systematischer Umgehung von Sozialversicherungsbeiträgen, drohen strafrechtliche Konsequenzen, die Freiheitsstrafen oder hohe Geldstrafen umfassen können.
Zu den Schwerpunkten zählen unter anderem das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a Strafgesetzbuch (StGB) sowie nach § 263 StGB (sogenannter Sozialleistungsbetrug), bei dem der oder die Sozialleistungsbezieher/in zu Unrecht und entgegen der Mitteilungspflicht Sozialleistungen bezieht. Die Aufklärung von Straftaten nach § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt), bei denen - verkürzt dargestellt - der Arbeitgeber pflichtwidrig die Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht in der richtigen Höhe an die Einzugsstelle (Krankenkasse) abführt, bildet oftmals den Schwerpunkt der Arbeit der FKS. Liegt nur ein Fall nach § 266a StGB vor, kann die FKS das Strafverfahren als (kleine) Staatsanwaltschaft nach § 14a SchwarzArbG selbst führen.
Regelmäßig kommt es aber auch dazu, dass parallel die Steuerfahndung eingeschaltet wird, so dass Steuerstrafverfahren gegen alle Beteiligten im Regelfall parallel laufen. In diesen Fällen leitet dann meist auch die (große) Staatsanwaltschaft die Ermittlungen und gibt den Gang der Verfahren vor.
Das Strafverfahren wird durch gerichtliches Urteil, einen Strafbefehl oder eine Einstellung beendet. Mit Urteil und Strafbefehl werden Geld- und/oder Freiheitsstrafen verhängt.
Gerne unterstützen wir Sie in dem Bereich.
Von Rechtsanwalt Martin Figatowski, LL.M. (Tax)
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