Was macht eigentlich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

10.08.2022

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist eine Einheit des deutschen Zolls, die gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug vorgeht.

Dabei hat die Einheit fast alle Bereiche des Wirtschaftslebens im Blick und geht immer konsequenter und erfolgreicher gegen Unternehmer und Arbeitgeber vor (siehe aktuell: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121245/5290289).

Die Befugnisse und Kompetenzen ergeben sich aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG), welches die FKS regelmäßig weiter stärkt.

Die FKS prüft unter anderem, ob sozialversicherungsrechtliche Pflichten eingehalten werden, ob die Mindeststandards der Arbeitsbedingungen vorliegen und dass die nötigen Steuern einbehalten und abgeführt werden. Dafür darf die FKS auch ohne Verdacht Geschäftsräume durchsuchen und Unterlagen einsehen, die sich dort befinden oder von beschäftigten Personen mitgeführt werden.

Außerdem kann die FKS bei einem Verdacht wie die Polizei ermitteln und kann damit Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Die FKS überprüft zu diesem Zweck unangekündigt Arbeitsstellen in schwarzarbeitsgefährdeten Wirtschaftsbereichen. Sollte eine Durchsicht der Bücher oder eine Prüfung von Personalien Auffälligkeiten zeigen, die auf einen hinreichenden Tatverdacht auf eine Steuerverkürzung hindeuten, dann wird die Staatsanwaltschaft hinzugezogen, die ein Strafverfahren einleiten, sowie weitere Durchsuchungsmaßnahmen befähigen kann, auch in Privatwohnungen. Nach einer Prüfung der FKS drohen damit einerseits Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, jedoch auch Strafverfahren wegen Sozialversicherungsbetrug und Schwarzarbeit.

Die Sachverhalte sind oft unübersichtlich und erfordern Kompetenz eines Verteidigers unter anderem auf den Rechtsgebieten des Zollstrafrechts, allgemeinen Strafrechts und des Versicherungsrechts.

 

Von stud. iur. Tom Erner und Rechtsanwalt Martin Figatowski, LL.M. (Tax)

 

 




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